Baulast
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen.
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Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen.
Planungsrecht regelt, ob, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf – auf Basis von Baugesetzbuch, Bauleitplanung und Landesrecht.
Die Raumhöhe ist der senkrechte Abstand zwischen Fußbodenoberkante und der fertigen Deckenunterkante eines Raumes.