HOAI – Abkürzung
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und regelt die Vergütung von Planungsleistungen im Bauwesen.
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Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und regelt die Vergütung von Planungsleistungen im Bauwesen.
Xylophag bedeutet „Holz fressend“, damit sind Insekten o. ä. gemeint.
Joint-Venture bezeichnet einen wichtigen Aspekt im Bauwesen.
Kalkulation bezeichnet einen wichtigen Aspekt im Bauwesen.
Die Kaltmiete ist der vertraglich vereinbarte Mietpreis ohne Nebenkosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr.
Die Warmmiete ist die Summe aus der Kaltmiete und den Betriebskosten, also dem Gesamtbetrag, den ein Mieter monatlich zahlt.
Ein Carport ist eine offene Überdachung für Fahrzeuge, die im Gegensatz zur Garage keinen vollständig umschlossenen Raum bildet.
Der Energiebedarf ist die rechnerisch ermittelte Energiemenge, die ein Gebäude für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt.
Fassadenverkleidung bezeichnet die äußere Bekleidung einer Gebäudefassade zur Gestaltung, Dämmung oder Witterungsbeständigkeit.
Die Kellerabdichtung schützt das Untergeschoss eines Gebäudes dauerhaft vor Feuchtigkeit und drückendem Wasser.
Objektplanung ist die koordinierte Planung und Gestaltung von Bauwerken durch Architekten oder Ingenieure gemäß der HOAI.
Ein Zwangsverwalter wird vom Gericht bestellt, um eine verschuldete Immobilie im Rahmen der Zwangsvollstreckung ordnungsgemäß zu verwalten.
Erbpacht ist ein langfristiges Nutzungsrecht an einem Grundstück gegen Zahlung eines Erbbauzinses.
Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Miethöhe bei Neuvermietungen in angespannten Märkten.
Die Maklercourtage ist die Vergütung für die Vermittlung von Immobiliengeschäften.
Das sind alle Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis einer Immobilie entstehen.
Ein Lüftungskonzept stellt sicher, dass ausreichender Luftaustausch im Gebäude erfolgt.
Der Kostenanschlag stellt eine detaillierte Prognose der Baukosten dar.
Kosten für die Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Infrastruktur.
Eine Steuer, die regelmäßig für das Eigentum an Grundstücken zu zahlen ist.
Diese Versicherung deckt Schäden am Wohngebäude durch Feuer, Wasser etc.